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Trägerinnen und Träger der Staatsgewalt in Mecklenburg-Vorpommern sind die Legislative (Landtag), die Exekutive (Landesregierung) und die Judikative (Rechtsprechung). Mecklenburg-Vorpommern verfügt über eine Landesverfassung, in der Grundrechte, Staatsziele und Grundlagen der Staatsorganisation formuliert sind. Seine Interessen beim Bund und in Europa nimmt das Land unter anderem über die Mitarbeit im Bundesrat, die Landesvertretung in Berlin und das Informationsbüro des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei der EU in Brüssel wahr. Darüber hinaus wirkt das Land im Rahmen seiner Zuständigkeit an dem Ziel mit, die europäische Integration zu verwirklichen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, insbesondere im Ostseeraum, zu befördern.
Mecklenburg-Vorpommern wird in der 8. Wahlperiode (2021 bis 2026) von einer Koalition aus SPD und Linke regiert. Sie bildete sich im Ergebnis der Landtagswahl vom 26. September 2021. Am 15. November 2021 wurde die bisherige Ministerpräsidentin Manuela Schwesig als Ministerpräsidentin des Landes wiedergewählt und vereidigt.
Gewählt wird die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident vom Landtag, dem Landesparlament, das seine Legitimation wiederum von den Bürgerinnen und Bürgern nach demokratischen Wahlen erhält. Der Sitz des Landtags ist im Schweriner Schloss. Laut Artikel 20 der Landesverfassung begreift er sich als „Stätte der politischen Willensbildung“.
Der Landtag erfüllt außerdem zwei weitere Aufgaben: Er berät und beschließt Gesetze, die von der Regierung, mindestens vier Landtagsabgeordneten oder per Volksinitiative bzw. -begehren direkt vom Volk eingebracht werden – das heißt, er hat Gesetzgebungsgewalt. Eine dritte wichtige Aufgabe des Landtags besteht in der Kontrolle der Landesregierung. Zu diesem Zweck verfügt er unter anderem über ein umfassendes Frage- und Auskunftsrecht.
Seit 1994 verfügt Mecklenburg-Vorpommern über eine Landesverfassung. Sie regelt Staatsform, Grundrechte und Staatsziele sowie Staatsorganisation und -funktionen. In der Präambel bekennen sich die Bürginnen und Bürger Mecklenburg-Vorpommerns zu ihrer Verantwortung aus der deutschen Geschichte und gegenüber zukünftigen Generationen. Ebenso ist hier unter anderem das Bekenntnis zu finden, „ein sozial gerechtes Gemeinwesen zu schaffen“ und „den wirtschaftlichen Fortschritt aller zu fördern“. Neben den in der Landesverfassung benannten Grundrechten werden die Grundrechte des Grundgesetzes inkorporiert – das heißt, dass die Grundrechte des Grundgesetzes unmittelbar als Landesverfassungsrecht in den Ländern gelten.
Die Staatskanzlei in Schwerin. (Bild: Janine Martin)
Ärger mit Vermietenden oder dem Arbeitgebenden, ein falscher Bescheid einer Behörde – wenn sich Probleme nicht einvernehmlich lösen lassen und Schlichtungsversuche scheitern, bleibt oft nur die Hilfe der Gerichte. Die Grundsätze des Justizwesens unterscheiden sich in Mecklenburg-Vorpommern nicht von denen in der übrigen Bundesrepublik: Für verschiedene Fachgebiete gibt es fünf Gerichtsbarkeiten - die ordentlichen Gerichte, die Verwaltungsgerichte, die Finanzgerichte, die Arbeitsgerichte und die Sozialgerichte.
Daneben gibt es in MV das Landesverfassungsgericht, das wie der Landtag oder die Landesregierung ein Verfassungsorgan ist. An das Verfassungsgericht können sich Bürger wenden, wenn sie sich durch Gesetze, Verwaltungsakte oder auch Gerichtsentscheidungen in ihren Grundrechten eingeschränkt sehen.
Die Staatsanwaltschaft ist eine eigenständige Justizbehörde. Ihre Hauptaufgabe ist die Strafverfolgung. Zu den Organen der Rechtspflege gehören auch die Rechtsanwaltschaft und notariell Arbeitende mit ihren Kammern.
Entscheidungen, die auf Bundes- und EU-Ebene fallen, kann das Land Mecklenburg-Vorpommern unter anderem durch seine Mitarbeit in demokratischen Gremien, vor allem dem Bundesrat, beeinflussen. Als „Botschaft“ Mecklenburg-Vorpommerns beim Bund fungiert die Landesvertretung in der Bundeshauptstadt. Sie ist ein Anziehungspunkt für Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger aus dem In- und Ausland.
Das Zusammenwachsen Europas ist für die Einwohnenden Mecklenburg-Vorpommerns tagtäglich spürbar, denn eine wachsende Anzahl an EU-Entscheidungen zum Beispiel in der Wirtschaftspolitik, der Umwelt- oder der Gleichstellungspolitik betreffen in ihren Auswirkungen unmittelbar die Bürgerinnen und Bürger hierzulande. Mecklenburg-Vorpommern profitiert auf vielfältige Weise von der EU-Mitgliedschaft Deutschlands.
Mit Mitteln aus EU-Strukturfonds, die in der Förderperiode bis Ende 2020 insgesamt 2,3 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, wurden zahlreiche Projekte ins Leben gerufen und erhebliche Verbesserungen der Infrastruktur in den Bereichen Wirtschaft, Soziales und Kultur erzielt.