Logo: MV (Mecklenburg-Vorpommern) tut gut. Mecklenburg-Vorpommern Das Landesportal

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Landessymbole

Stierkopf, Greif und Adler – Symbole und Traditionen der einzelnen Landesteile Mecklenburg-Vorpommerns vereinen sich im Landeswappen und stehen gemeinsam für den hoheitlichen Auftritt des Landes. Bei besonderen Anlässen wird die Landesflagge gehisst: Auch ihre Farben – Blau, Rot, Gelb und Weiß – versinnbildlichen die Vereinigung Mecklenburgs und Vorpommerns zum heutigen Bundesland. Das Landessignet symbolisiert die abwechslungsreiche Landschaft Mecklenburg-Vorpommerns und ist Bestandteil und Markenzeichen des Landes und der Landesmarketingkampagne "MV tut gut.".

Landeswappen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern führt zwei Wappen. Sie unterscheiden sich nicht nur hinsichtlich ihres Aussehens, sondern auch durch ihre Verwendung.

Das große Landeswappen wird vom Landtag und den obersten Landesbehörden genutzt. Es zeigt ein viergeteiltes Schild. Aus der Sicht der Trägerin oder Trägers, die für die Beschreibung von Wappen maßgeblich ist, befinden sich im rechten oberen und linken unteren Feld Stierköpfe auf goldenem Grund. Die Stierköpfe repräsentieren die einstigen mecklenburgischen Großherzogtümer, also Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz. Der rote Greif auf silbernem Grund im linken oberen Feld steht für Vorpommern. Im vierten Feld verweist der brandenburgische Adler auf die historisch bedingt engen Verbindungen zwischen Pommern und Brandenburg.

Das kleine Landeswappen wird von den unteren Landesbehörden verwendet. Aus der Sicht der Trägerschaft befindet sich in der rechten Hälfte über goldenem Grund der mecklenburgische Stierkopf. Ihm zur Seite steht in der linken Hälfte des Wappens der rote pommersche Greif auf silbernem Grund.

Flaggen

Farbenfroh präsentiert sich die Landesflagge Mecklenburg-Vorpommerns: Sie ist in den Farben Ultramarinblau, Weiß, Gelb, Weiß und Zinnoberrot längs gestreift. Die Farben symbolisieren die Vereinigung von Mecklenburg und Vorpommern zum heutigen Bundesland. Blau-Rot-Gelb sind die Farben des Landesteils Mecklenburg, während Blau-Weiß seit 1882 offiziell als die Farben der preußischen Provinz Pommern galten. Die Farbkombination der Landesflagge erinnert außerdem an das Blau-Weiß-Rot alter mecklenburgischer Seeflaggen und das Weiß-Rot vieler Hansestädte. Neben der Landesflagge verwenden die Landesbehörden auch eine Dienstflagge. Sie zeigt zusätzlich die zwei Wappentiere des Bundeslandes: den mecklenburgischen Stier und den pommerschen Greif. Bei offiziellen Anlässen werden außerdem häufig die historischen Flaggen der Landesteile Mecklenburg und Vorpommern gezeigt.

Landessignet „MV tut gut.“

Neben Fahnen und Wappen verwendet Mecklenburg-Vorpommern ein Landessignet. Das Logo symbolisiert die abwechslungsreiche Landschaft: Das Blau des Himmels und des Wassers treffen aufeinander und vereinen sich mit dem Grün der Wälder und Wiesen, mit geschwungenen Hügeln und dem Gelb blühender Rapsfelder. Dieses Logo und der Schriftzug „Mecklenburg-Vorpommern“ bilden das Signet des Landes.

Landessignet

Das Signet wird von der Landesmarketingkampagne „MV tut gut.“ und vielen ihrer Partnerinnen und Partner verwendet. Der Slogan, das Markenversprechen bewirbt die Stärken und Potenziale Mecklenburg-Vorpommerns in sechs Kernbereichen: Tourismus, Wirtschaft, Bildung und Wissenschaft, Kultur, Natur und Ernährung und Gesundheit. Mit der Landesmarke und dem Signet geht Mecklenburg-Vorpommerns wichtige Schritte in der Imagearbeit und damit im Wettbewerb der Regionen. Ziel der Kampagne ist die Stärkung der Wahrnehmung Mecklenburg-Vorpommerns als Land zum Studieren, Arbeiten, Investieren, Forschen und Genießen - kurz: als Land zum Leben.

Allgemeine Informationen zur Verwendung der Landessymbole

Die Verwendung der Landessymbole ist im Hoheitszeichengesetz des Landes geregelt. Das große Landeswappen führen Landtag und Landtagspräsidentin sowie die Ministerpräsidentin / der Ministerpräsident und die Ministerien. Außerdem haben verschiedene Institutionen – wie zum Beispiel das Landesverfassungsgericht und der Bürgerbeauftragte – das Recht, das große Landeswappen zu verwenden.

Das kleine Landeswappen nutzen die unteren Landesbehörden. Das Recht zur Führung eines Wappens umfasst die Befugnis, es in Siegel und Briefkopf, auf Drucksachen und Amtsschildern zu verwenden. Für die Kennzeichnung von Dienstbekleidung im öffentlichen Dienst wird das kleine Landeswappen genutzt.

Der Landtag setzt bei offizieller Beflaggung die Landesflagge sowie die Flaggen von Mecklenburg und Vorpommern. Dienststellen des Landes oder Gemeinden flaggen an vom Innenministerium bestimmten Tagen. Das Landessignet dürfen Einrichtungen, Verbände und Organisationen aus Mecklenburg-Vorpommern nutzen. Voraussetzung ist eine schriftliche Genehmigung des Landesmarketings.