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7. Regionalzeichen

Das Regionalzeichen ist das Imagezeichen für Produkte aus dem Land Mecklenburg-Vorpommern. Es nimmt die Bestandteile des Landessignets mit seinen landestypischen Farben und geschwungenen Landschaften auf und verweist damit auf die natürliche Vielfalt des Landes und seiner Produkte. Es wird ergänzt durch das Versprechen „Natürlich aus“, denn Produkte aus Mecklenburg-Vorpommern überzeugen durch Natürlichkeit, Handwerkskönnen und Innovation. 

Mit dieser freiwilligen Kennzeichnung können Produzierende und Handel ihren Produkten mehr Sichtbarkeit verleihen. Konsumentinnen und Konsumenten können das regionale Produkt besser erkennen und bewusster regional einkaufen. Das Regionalzeichen strebt den Imagegewinn für Produkte aus MV an. Es fungiert als Marketinginstrument. Das Regionalzeichen steht für Qualität, ohne selbst „eingetragenes“ Qualitätssymbol oder amtliches Zertifikat zu sein. Es wird nach definierte Kriterien durch das Landesmarketing MV bzw. eine von ihm autorisierte Einrichtung vergeben. Vergeben wird es, wenn der Sitz des Unternehmens oder der Produktionsstätte in Mecklenburg-Vorpommern liegt und mindestens ein Wertschöpfungsschritt in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt. Alle Kriterien sind in den Anwendungsregeln zu finden. 

Regionalzeichen für Produkte und für den Handel

Das Regionalzeichen liegt für zwei verschiedene Verwendungen vor: in einer Form zur Kennzeichnung von Produkten und in einer Form, welche für die Kommunikation des Handels vorgesehen ist. Beide Verwendungsformen liegen in einer festgelegten Form vor. Sie dürfen nur in den dokumentierten Versionen verwendet werden.

Farbversionen

Das Regionalzeichen wird nach Möglichkeit in der Farbversion oder der Farbversion negativ eingesetzt. Falls kein ausreichender Kontrast zum Hintergrund gegeben oder nur eine einfarbige Bedruckung möglich ist, steht das Regionalzeichen zusätzlich in zwei Strichversionen zur Verfügung.

Die Dateien des Regionalzeichens stehen im Downloadbereich des Landesportals zur Verfügung:
Download Regionalzeichen Produkt und Handel
 

Hintergründe

Die Regionalzeichen dürfen auf einem Hintergrund in Farbe, einem Bildmotiv oder einem Produkt selbst platziert werden. Dabei müssen ein ausreichender Kontrast und eine gute Lesbarkeit sowohl der Außenform als auch der Binnenzeichnung immer gewährleistet sein.

(Bild: TMV/Thomas Grundner)

Schutzzone

Das Regionalzeichen verfügt über eine Schutzzone, in der kein anderes Element platziert werden darf. Die Schutzzone entspricht der halben Höhe des Bildzeichens des Landessignets zu allen Seiten des Emblems. Die Dateien sind mit einem Abstand angelegt, welcher dem Schutzzonenmaß entspricht und die Platzierung erleichtert.
Ausnahme: Bei der Erstellung von Werbemitteln in Form des Emblems muss die Schutzzone nicht eingehalten werden. Die Stanzform entspricht der Außenform des Emblems.

Nicht erlaubte Darstellung

Die Regionalzeichen sind Teil des festgelegten Corporate Designs des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Aufbau, Farbigkeit und Darstellung dürfen nicht verändert werden. Die Regionalzeichen dürfen nur in den dokumentierten Versionen verwendet werden.

Die Landessignets dürfen nicht durch das Weglassen und Hinzufügen von Elementen oder durch fremde Typografie verändert werden. Sie dürfen nicht verzerrt, gestaucht, umgefärbt, angeschnitten, verfremdet, gestürzt oder gedreht werden.

Abbildungsgrößen

Die Angabe der Abbildungsgröße des Regionalzeichens bezieht sich für Drucksachen immer auf einen Prozentsatz der Dateigröße und nicht auf absolute Zahlenwerte.

Das Regionalzeichen kann proportional frei skaliert werden. Eine angegebene Standardgröße gewährt eine gute Lesbarkeit und Einheitlichkeit, z. B. bei dem Einsatz auf verschiedenen Produktarten und Kommunikationsmitteln. Die Mindestgröße definiert die kleinste darstellbare Abbildungsgröße.

Kriterien und Beantragung

Das Regionalzeichen wird nach folgenden Kriterien durch das Landesmarketing MV bzw. eine von ihm autorisierte Einrichtung vergeben: 
– Sitz des Unternehmens/der Produktionsstätte in Mecklenburg-Vorpommern
– Mindestens ein Wertschöpfungsschritt muss in Mecklenburg-Vorpommern erfolgen (Anbau/Produktion, Verarbeitung, Veredelung).
– Erklärung zur Einhaltung aller lebensmittelrechtlichen Vorschriften
– Einverständnis mit den Nutzungsregeln für das Regionalzeichen

Eine Schutzgebühr wird nicht erhoben.
Diesen Prozess begleitet ein beratendes Expertengremium, das sich aus Vertreterinnen und Vertretern folgender Institutionen zusammensetzt: Landesmarketing, Marketinggesellschaft der Agrar- und Ernährungswirtschaft MV, Handel, Industrie- und Handelskammern, Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern.

Interessierte Unternehmen können das Regionalzeichen wie folgt beantragen: 
1. Ausfüllen und Übermittlung des Antragsformulars und der Nutzungsvereinbarung an das Landesmarketing MV.
 Download Antragsformular und Nutzungsvereinbarung

2. Nach der erfolgreichen Prüfung erhalten Sie die Zugangsdaten zum Herunterladen des Regionalzeichens. 

Anwendungsbeispiele

Das Regionalzeichen Produkt kann auf die Produktverpackung oder ein Produktetikett eingedruckt werden oder zusätzlich in Form eines Aufklebers oder angehängten Etiketts dem Produkt hinzugefügt werden. Das Regionalzeichen Handel wird in 
Kommunikationsmittel (z. B. Werbeprospekte, Banner, Aufsteller) eingedruckt.

Wird das Regionalzeichen nicht auf das Produkt oder die Produktetikettierung eingedruckt, sondern ergänzend auf das Produkt aufgeklebt (z. B. mit einem Aufkleber) oder an das Produkt angehängt (z. B. mit einem umhängenden Etikett), kann die Stanzform der Außenform des Emblems entsprechen. Dasselbe gilt für Werbemittel wie Fahnen oder Wimpel. Wird eine rechteckige Trägerfläche gewählt, muss die Schutzzone um das Regionalzeichen eingehalten werden.