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Das Landessignet muss nach Möglichkeit in der Farbversion oder der Farbversion negativ eingesetzt werden. Die vier Farben des Landessignets dürfen nicht verändert werden. Falls kein ausreichender Kontrast des Bildzeichens zum Hintergrund gegeben oder nur eine einfarbige Bedruckung möglich ist, steht das Landessignet Image zusätzlich in drei Strichversionen zur Verfügung. Die Landessignets Verwaltung werden ausschließlich als Farbversion eingesetzt.
Die fünf Farbversionen des Landessignets Image am Beispiel des Landessignets mit Claim
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