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Das Regionalzeichen Mecklenburg-Vorpommern

Die DLG-Regionalstudie 2011 1 bezeichnet Regionalität als „Megatrend“ für Handel und Verbraucher, die erhebliches Wertschöpfungspotenzial für die Ernährungswirtschaft enthält.

Das Regionalzeichen MV als Herkunftszeichen (ohne Zertifizierung bzw. „staatlich verbrieftes“ Qualitätsversprechen) soll imageprägend für das Land MV und das bezeichnete Produkte wirken. Es geht darum, „gute Waren/Produkte aus MV“, die in Mecklenburg-Vorpommern produziert werden, besser kenntlich zu machen und sichtbarer zu bewerben. Mecklenburg-Vorpommern soll hierbei als Bundesland, aber auch als Region verstanden werden. Die Botschaft ist: Von Natur aus wertvoll sind die in MV erzeugten landwirtschaftlichen Produkte: produziert durch eine traditionsreiche, moderne und sorgfältig handelnde Landwirtschaft, veredelt in der Region2.

Die Kennzeichnung von regionalen Waren/Produkten soll am Endprodukt vertrauens- und damit absatzfördernd wirken. Ziel ist, die Herkunft des Produktes (Herstellung/Verarbeitung in MV) sichtbar(er) zu machen. Um diese am Endprodukt erkennen zu können, wird eine Kennzeichnung mit dem Regionalzeichen MV empfohlen.

Kapitel I: Regionalzeichen MV

Was ist das Regionalzeichen MV?

Das Regionalzeichen MV besteht aus der Wort-Bild-Marke (WBM). Sie besteht aus dem Schriftzug „MV“ und dem graphischen Element der Bildmarke. Die Wort-Bild-Marke ist als Gemeinschaftsmarke beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) eingetragen. Nähere Informationen können über die Internetseiten des HABM unter www.euipo.europa.eu eingesehen werden.

Das Regionalzeichen MV ist für Produkte und für den Handel entwickelt.

Zum Regionalzeichen gehört folgender Schriftzug: „Natürlich aus“ Produkte aus Mecklenburg-Vorpommern überzeugen durch Natürlichkeit, Handwerkskönnen und Innovation. Die Natur Mecklenburg-Vorpommerns wird dabei zum Markenzeichen.

In welcher Form darf das Regionalzeichen verwendet werden?

Die Gestaltung und die möglichen Absender sind im Markenhandbuch der Landesmarke, Kapitel 7, (www.mv-tut-gut.de/markenportal/landesmarke/markenhandbuch/7-regionalzeichen) aufgeführt, das als verbindliche Handlungsgrundlage dient. Hier sind die Farbigkeit des Regionalzeichens, ihr Aufbau, die Anwendungsregeln und verschiedene Darstellungen festgelegt. 

Kapitel II: Nutzung des Regionalzeichens MV

Wer darf das Regionalzeichen MV nutzen?

Das Regionalzeichen kann durch Unternehmen, Initiativen und Produktionsgemeinschaften im Food-Bereich sowie durch den Handel verwendet werden. Diese Verwendung wird durch das Landesmarketing MV bzw. eine durch sie lizensierte bzw. beauftragte Einrichtung autorisiert. Die  Autorisierung erfolgt ausschließlich über den Abschluss der vorliegenden Nutzungsvereinbarung.

Das Recht auf Nutzung des Regionalzeichens ist unveräußerlich und nicht an Dritte übertragbar.

Das Regionalzeichen wird als digitales Dateiformat vergeben und kann als Aufkleber, Aufdruck, Werbebanner und in weiteren Formen in Verbindung mit dem (der) Produkte verwendet werden. Das Landesmarketing MV ist im Zusammenwirken mit dem Beirat berechtigt, über alle Anwendungsformen zu entscheiden. Es ist für jede Verwendung einzubinden.

Eine Schutzgebühr wird nicht erhoben.

Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um das Regionalzeichen nutzen zu können?

  • Sitz des Unternehmens/der Produktionsstätte in Mecklenburg-Vorpommern,
  • Mindestens ein Wertschöpfungsschritt muss in Mecklenburg-Vorpommern erfolgen (Anbau/Produktion, Verarbeitung, Veredlung),
  • Erklärung zur Einhaltung aller lebensmittelrechtlichen Vorschriften,
  • Einverständnis mit den Nutzungsregeln für das Regionalzeichen.

Kapitel III: Nutzungsrechte

Wer vergibt das Regionalzeichen MV?

Berechtigt zur Vergabe des Regionalzeichens MV ist das Landesmarketing MV als Inhaber des Regionalzeichens MV. Dafür bildet das Landesmarketing MV ein Expertenteam, das als beratendes Gremium fungiert. 

Dieses setzt sich aus Vertreterinnen/Vertretern folgender Einrichtungen zusammen:

  • Landesmarketing MV,
  • Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt,
  • Marketinggesellschaft der Agrar- und Ernährungswirtschaft MV e. V.
  • Handel,
  • Arbeitsgemeinschaften der Industrie- und Handelskammern im Land Mecklenburg Vorpommern,
  • Verbraucherzentrale MV.

Wo und wie ist der Antrag zu stellen?

Für die Nutzung des Regionalzeichens MV wird eine Vereinbarung mit dem Eigentümer des Regionalzeichens MV angeschlossen. Dazu muss der Antrag zur Nutzung des Regionalzeichens MV und die Nutzungsvereinbarung vollständig ausgefüllt und eingereicht werden.

Der Antrag ist Bestandteil der Nutzungsvereinbarung zur Verwendung des Regionalzeichens MV.

Wie erfolgt die Vergabe des Nutzungsrechts?

Über die Vergabe von Nutzungsrechten für das Regionalzeichen MV entscheidet das Landesmarketing MV bzw. eine durch sie lizensierte bzw. beauftragte Einrichtung im Zusammenwirken mit dem Expertenteam. 

Ein Rechtsanspruch auf die Nutzung des Regionalzeichens MV besteht nicht. 

Mit der Unterzeichnung der Nutzungsvereinbarung durch das Landesmarketing MV bzw. einer durch sie lizensierten bzw. beauftragten Einrichtung wird das Nutzungsrecht an den Partner übertragen. Zunächst wird das Nutzungsrecht für zwei Jahre vergeben; es kann auf Antrag jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden, wenn der Zweck der Nutzung durch das Landesmarketing MV genehmigt wurde. 

Bei der Genehmigung der Nutzung des Regionalzeichens MV erfolgt eine Registrierung als offizieller Nutzer des Regionalzeichens MV. Der Nutzungsrechtnehmende wird mit den Antragsangaben in das Verzeichnis eingetragen, das durch das Landesmarketing MV bzw. eine durch sie lizensierte bzw. beauftragte Einrichtung geführt wird. Dieses Verzeichnis wird ständig aktualisiert und ist nicht öffentlich.

Welche Rechte und Pflichten haben Nutzungsnehmende?

Mit dem Nutzungsrecht für das Regionalzeichen MV erwirbt der Nutzungsrechtnehmende das Recht, diese gemäß diesen Vorschriften und des Markenhandbuches zu verwenden. Er darf das Regionalzeichen MV ausschließlich für den benannten Zweck, für den das Nutzungsrecht erteilt wurde, nutzen.

Mit der Nutzungsvereinbarung verpflichtet sich der Antragsteller, das Regionalzeichen MV zur Kennzeichnung des Produktes/der Produkte mit dem Regionalzeichen MV zu verwenden.

Was erfolgt bei Verstößen?

Das Landesmarketing MV sichert die Einhaltung der Nutzungsregeln und der Reglungen im Markenhandbuch. 

Wird bei Nutzung des Regionalzeichens MV gegen diese Vorschriften verstoßen, ist das Landesmarketing MV bzw. eine durch sie lizensierte bzw. beauftragte Einrichtung im Zusammenwirken mit dem Expertenteam berechtigt, die Nutzungsrechte für das Regionalzeichen MV mit sofortiger Wirkung zu entziehen.

Kapitel IV: Corporate Design – Markenhandbuch

Welche Vorgaben bestehen für die Anwendung; darf das Regionalzeichen verändert werden?

Das Regionalzeichen MV muss stets in den im Markenhandbuch der Landesmarke, Kapitel 7, definierten Formen und Darstellungen verwendet werden und darf in seinen Bestandteilen nicht verändert werden. 

Wo sind die Regionalzeichens erhältlich?

Das Regionalzeichen MV ist im Kapitel 7 des Markenhandbuches der Landesmarke beschrieben.

Die Regionalzeichen MV für die unterschiedlichen Anwendungen werden in Standarddateiformaten (EPS-, JPG-, PNG-, SVG-Format) auf dem Landesportal (Downloadbereich Regionalzeichen) zur Verfügung gestellt.

Das Regionalzeichen MV ist in vier Versionen verfügbar:

  • positiv
  • negativ
  • Weißer Hintergrund, Logo und Text transparent
  • Blauer Hintergrund, Logo und Text einfarbig weiß 

Alle Versionen des Regionalzeichens liegen sowohl in CMYK (für Druckanwendungen) als auch 
in RGB (für Online-Anwendungen) vor.

Kapitel V: Kontakt

Wer ist für alle Fragen zum Corporate Design zuständig?

Für alle Fragen der Nutzung des Regionalzeichens ist die Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern/das Landesmarketing MV zuständig.

Kontakt:

Marketinggesellschaft der Agrar- und Ernährungswirtschaft MV e.V. 
Feldstraße 2
18182 Bentwisch - Rostock
Telefon +49 (381) 252 38 71
info[at]mv-ernaehrung.de